Mietpreisbremse bis 2029 verlängert – was gilt für Neuvermietungen?
Der Bundestag hat am 05. Juni 2025 die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 31. Dezember 2029 in 1. Lesung beraten; das Inkrafttreten gilt als formsache.
Kernpunkte
Deckel bleibt: Bei Neuvermietung max. 10 % über ortsüblicher Vergleichsmiete.
Ausnahmen unverändert: Erstbezug nach 01.10.2014 oder umfassend modernisierte Wohnungen (> 1/3 Neubaustandardkosten).
Transparenzpflicht: Vermieter müssen bei Ausnahmen die Begründung schriftlich VOR Vertragsunterschrift nennen – ohne Nachweis greift die Bremse automatisch.
Hannover‐Faktor: Die Landeshauptstadt ist bereits seit 2020 „angespannter Wohnungsmarkt“. Mit der Verlängerung würde der Status ununterbrochen fortgelten.

