KfW-Förderung 2025 – höhere Zuschüsse für energetische Sanierungen
Neuerungen 2025
Kredit 261 „Klimafreundlicher Neubau – Sanieren“: Effektiver Jahreszins ab 0,01 %, Tilgungszuschuss bis 25 % (max. 37.500 €).
Zuschuss 461 „Einzelmaßnahmen“: Bis zu 20 % Förderung für Dämmung, Heizungstausch & Fensteraustausch, gedeckelt auf 60.000 € pro Wohneinheit.
Ihr Vorteil als Vermieter
Wertzuwachs: Höhere Energieklasse steigert Marktwert und Kaltmiete (Nachfrage nach Effizienzklassen A/B).
Umlagefähig: 8 % der Modernisierungskosten (abzgl. Zuschüsse) dürfen auf die Jahresmiete umgelegt werden; max. 2 €/m² in 6 Jahren (§ 559 BGB).
Förder‐Quick-Check: Vor Antragstellung Energieberater (BAFA-Liste) einbinden – Beratungskosten werden zu 80 % gefördert.

