Kategorie: Allgemein

Karl-Heinz Schirmer
Immobilien e.K.
Inhaberin Melanie Schirmer
Thomastr. 1
30177 Hannover
Telefon:
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Seit 01. Januar 2025 gilt die neue § 32a NBauO: Für alle Neubauten (und Dachsanierungen > 50 m²) müssen mindestens 50 % der Dachfläche mit PV-Modulen belegt werden.
Objektplanung anpassen: Kalkulieren Sie Photovoltaik bereits in die Bau- oder Sanierungskosten ein.
Mieterstrom‐Modelle prüfen: Überschüssiger Solarstrom kann direkt an Mieter verkauft werden – steuerlich attraktiv, da als sonstige Einkünfte versteuert.
Wirtschaftlichkeit: Eine 10 kWp-Anlage amortisiert sich in Niedersachsen aktuell in ca. 9 Jahren (bei 30 ct/kWh Bezugspreis und 70 % Eigennutzung).

Die Region Hannover rechnet damit, Ende 2025 einen neuen qualifizierten Mietspiegel vorzulegen. Erste Entwurfsdaten lassen erkennen, dass die Durchschnittsmiete inzwischen bei rund 11,17 €/m² liegt, Spitzenlagen sogar bis 13,61 €/m² erreichen.
Rechtssichere Vergleichswerte: Der qualifizierte Mietspiegel ist künftig wieder für zwei Jahre die wichtigste Grundlage für Mieterhöhungen (§ 558 BGB).
Objekt-Check empfohlen: Prüfen Sie Baujahr, Lage und Ausstattung Ihres Objekts – kleine Modernisierungen (z. B. Wohnungseingangstür, Gegensprechanlage) können den Mietspiegel‐Faktor erhöhen.
Fristen beachten: Eine Anpassung darf frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung verlangt werden; die Miete muss dabei 15 Monate unverändert gewesen sein.

Kredit 261 „Klimafreundlicher Neubau – Sanieren“: Effektiver Jahreszins ab 0,01 %, Tilgungszuschuss bis 25 % (max. 37.500 €).
Zuschuss 461 „Einzelmaßnahmen“: Bis zu 20 % Förderung für Dämmung, Heizungstausch & Fensteraustausch, gedeckelt auf 60.000 € pro Wohneinheit.
Wertzuwachs: Höhere Energieklasse steigert Marktwert und Kaltmiete (Nachfrage nach Effizienzklassen A/B).
Umlagefähig: 8 % der Modernisierungskosten (abzgl. Zuschüsse) dürfen auf die Jahresmiete umgelegt werden; max. 2 €/m² in 6 Jahren (§ 559 BGB).
Förder‐Quick-Check: Vor Antragstellung Energieberater (BAFA-Liste) einbinden – Beratungskosten werden zu 80 % gefördert.

Der Bundestag hat am 05. Juni 2025 die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 31. Dezember 2029 in 1. Lesung beraten; das Inkrafttreten gilt als formsache.
Deckel bleibt: Bei Neuvermietung max. 10 % über ortsüblicher Vergleichsmiete.
Ausnahmen unverändert: Erstbezug nach 01.10.2014 oder umfassend modernisierte Wohnungen (> 1/3 Neubaustandardkosten).
Transparenzpflicht: Vermieter müssen bei Ausnahmen die Begründung schriftlich VOR Vertragsunterschrift nennen – ohne Nachweis greift die Bremse automatisch.
Hannover‐Faktor: Die Landeshauptstadt ist bereits seit 2020 „angespannter Wohnungsmarkt“. Mit der Verlängerung würde der Status ununterbrochen fortgelten.
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